Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) hat für den Winter 2022/23 die Unfälle auf Skipisten erhoben und analysiert. Der vorliegende Bericht bietet eine informative Übersicht zu den Unfallgeschehnissen auf Südtirols Skipisten und stellt eine Datengrundlage für die Arbeit im Bereich Sicherheit und Prävention dar;
die Rechtsgrundlage zur Erhebung „Unfälle auf Skipisten“ bildet das Landesgesetz vom 23. November 2010 Nr. 14 „Ordnung der Skigebiete“ und die entsprechende Durchführungsverordnung, Dekret des Landeshauptmannes vom 12. Jänner 2012, Nr. 3;
nicht berücksichtigt wurden Unfälle, welche sich am Lift oder auf Rodelpisten zugetragen haben;
von den 96 Betreiberinnen und Betreibern von aktiven Skipisten haben 91 an der Erhebung teilgenommen; diesen entsprechen rund 99% aller Skipistenbenutzerinnen und -benutzer;
die Umfrage „Unfälle auf Skipisten - Winter 2022/23” hat einen Zählungscharakter und daher war es notwendig, die Nichtbeantwortungen der SkipistenbetreiberInnen, die an der Umfrage nicht teilgenommen haben, zu korrigieren. In Anbetracht der für bekannte Fälle sehr hohen Korrelation zwischen der Anzahl der an Unfällen beteiligten Personen auf einer Skipiste und der Anzahl der mit Skiliften transportierten Personen, die immer bekannt sind, war es - dank letzterer - möglich, Übertragsgewichte auf die Grundgesamtheit für nicht antwortende Einheiten zu erstellen. Die Unterteilung wurde nach Skigebieten vorgenommen;
an dieser Stelle danken wir allen Skipistenbetreiberinnen und -betreibern sowie allen Personen, die bei der Sammlung der Unfalldaten mitgeholfen haben, insbesondere dem Weißen Kreuz, den Carabinieri, der Polizei, der Bergrettung und den Landesämtern für Tourismus und Seilbahnen;
aufgrund von Rundungen könnte die Summe von den prozentuellen Verteilungen der Balkendiagramme, der Tortendiagramme oder der Spalten und Zeilen nicht übereinstimmen.
Quelle: ASTAT
Letzte Aktualisierung: 15. November 2023