Steuern
GAA - Gemeindeaufenthaltsabgabe
Mit Dekret des Landeshauptmannes vom 1. Februar 2013, Nr. 4 wird der Gästebeitrag von den Beherbergungsbetrieben stellvertretend für die jeweilige Gemeinde pro Gast und Übernachtung eingehoben.
GIS - Gemeindeimmobiliensteuer
Die Autonome Provinz Bozen hat mit Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3 die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt, welche im Landesgebiet ab dem Jahr 2014 vollständig alle mit staatlichen Rechtsvorschriften eingeführten Gemeindesteuern auf Immobilien (TASI und IMU) ersetzt.
- Landesgesetz der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol vom 25. September 2015, Nr. 11
- Landesgesetz der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol vom 23. April 2014, Nr. 3
- Die GIS auf dem Portal des Bürgernetzes
IRPEF - Einkommenssteuer der natürlichen Personen
Was ist der Einkommenssteuer - Zuschlag (IRPEF)?
Der kommunale IRPEF-Zuschlag wurde im Rahmen eines fiskalischen Dezentralisierungsprozesses mit Legislativdekret Nr. 360/1998 und nachfolgenden Änderungen eingeführt. Seit 1999 wird er angewandt. Es handelt sich dabei um einen optionalen und variablen Zuschlag, der im Ermessensspielraum der Gemeinden liegt, die ihn mit Gemeinderatsbeschluss einführen können und der von Gemeinde zu Gemeinde verschieden hoch sein kann. Der Höchstsatz des IRPEF-Zuschlages liegt bei 0,5 Prozentpunkten, wobei die jährliche Steigerungsrate 0,2 Prozentpunkte nicht überschreiten darf.
Wie wird sie berechnet?
Einkommenszusatzsteuer = jährliche Steuerbemessungsgrundlage * IRPEF-Zuschlag / 100
Die Zahlung erfolgt im Folgejahr nach unterschiedlichen Modalitäten und Raten je nachdem, ob es sich um Einkünfte aus abhängiger oder aus selbstständiger Arbeit handelt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den detaillierten Berechnungskriterien erhalten Sie in den einzelnen Gemeindeämtern!
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