Erklärungen und Beispiele - Aufwertung

Anwendungsbeispiele

Der ehemalige Partner zahlt seit einiger Zeit die Alimente für seine Kinder nicht oder überweist seit Jahren immer den gleichen Betrag. Zu berechnen sind die geschuldeten und aufgewerteten Beträge.
Einige Streitfälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – insbesondere in der öffentlichen Verwaltung – enden oft damit, dass der Arbeitgeber zusätzlich zu den geschuldeten Beträgen deren Aufwertung bzw. deren rechtliche Zinsen zahlen muss.

Welche Berechnungsmöglichkeiten bietet diese Online-Anwendung?

Diese Online-Anwendung bietet die Möglichkeit, ausgehend von einem Betrag dessen Aufwertung sowie die gesetzlichen Zinsen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes unter Berücksichtigung der folgenden Eigenschaften automatisch zu berechnen:

  • Aufwertung mit oder ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Zinsen
  • Aufwertung aufgrund eines gewählten Aufwertungsindexes
  • Ausgabe der Differenzen der jährlichen Ausgabe des geschuldeten Betrags

Wie funktioniert diese Online-Anwendung?

Nach Eingabe des aufzuwertenden Betrags und Auswahl der entsprechenden Zeitspanne bietet die Online-Anwendung die Möglichkeit, zwischen folgenden drei Optionen zu wählen:

  • Berechnung der jährlichen Aufwertung des geschuldeten Betrags
  • Berechnung der gesetzlichen Zinsen des geschuldeten Betrags
  • Berechnung der Aufwertung des geschuldeten und nicht eingehobenen Betrags

Dabei kann entweder nur eine dieser Optionen oder auch zwei oder mehrere gleichzeitig ausgewählt und berechnet werden.
Nach Auswahl weiterer Optionen (z.B. Verbraucherpreisindex national oder für Bozen, rechtliche Zinsen national oder der EU für Italien, usw.) wird die gewünschte Berechnung durchgeführt und das Ergebnis tabellarisch aufgeschlüsselt.

Achtung:

  • Bei der Berechnung der jährlichen Aufwertung des geschuldeten Betrags wird die Aufwertung nur von Jahr zu Jahr berechnet. Soll beispielsweise die jährliche Aufwertung von 5.000 € von Juli 1999 bis Juli 2003 aufgrund des nationalen Verbraucherpreisindex FOI berechnet werden, so wird folgendermaßen vorgegangen:
Jährliche Aufwertung von 5.000 € (Juli 1999 bis Juli 2003)
Zeitraum von - bisPreisentwicklung in %*Euro
Juli 1999 – Juli 2000 2,7 5.000,00 * (1 + 0,027) = 5.135,00
Juli 2000 – Juli 2001 2,7 5.135,00 * (1 + 0,027) = 5.273,65
Juli 2001 – Juli 2002 2,3 5.273,65 * (1 + 0,023) = 5.394,94
Juli 2002 – Juli 2003 2,5 5.394,94 * (1 + 0,025) = 5.529,81
* unter http://www.provinz.bz.it/astat/preise-prezzi/Revaluation.aspx?lang=de können die Prozentsätze für die entsprechende Periode berechnet werden
  • Bei der Berechnung der Aufwertung des geschuldeten und nicht eingehobenen Betrags wird die monatliche Aufwertung des gesamten Zeitraums berechnet. Zur Veranschaulichung soll die Aufwertung des geschuldeten und nicht eingehobenen Betrags von 5000 € von Juli 1999 bis Juli 2003 auf Basis des lokalen Verbraucherpreisindexes berechnet werden.
  • Alle Beträge werden auf Monatsbasis berechnet.
  • Auswahl von zwei oder mehreren Optionen: Wählt der Anwender beispielsweise die beiden Optionen „Berechnung der jährlichen Aufwertung des geschuldeten Betrags“ und „Berechnung des geschuldeten und nicht eingehobenen Betrags“, so wird der Betrag jährlich durch den jährlichen durchschnittlichen Index aufgewertet und monatlich durch den monatlich durchschnittlichen Index. Zum besseren Verständnis dieser Vorgehensweise wird, wiederum ausgehend von einem Kapital von 5000 €, die Berechnung für den Zeitraum Juli 1999 bis Juli 2003 durchgeführt.