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Erwerbsarmut und Mindestlohn in Südtirol - 2021

In Italien wird seit Längerem über die mögliche Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert. Das Landesinstitut für Statistik ASTAT hat nun eine erste experimentelle Untersuchung des Mindestlohns und der Working Poor, also der armutsgefährdeten Erwerbstätigen, durchgeführt. In Südtirol liegt der Anteil der abhängig Beschäftigten mit einem Stundenlohn von unter 9 Euro brutto, also unterhalb der Schwelle, über die zurzeit in Italien debattiert wird, bei 11,9% der gesamten Beschäftigten. Am 5. Dezember 2023 wurde der Gesetzentwurf zur Einführung des Mindestlohns in der Abgeordnetenkammer abgelehnt, so dass diese Möglichkeit vorerst nicht mehr besteht.

   

STAT

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