FAQ
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie nicht finden, wonach Sie suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wer sind wir?
Wir sind:
- Drehscheibe der amtlichen Statistik auf Landesebene;
- Koordinator und Garant für die Tätigkeit des Landesstatistiksystems;
- einziger Ansprechpartner der gesamtstaatlichen amtlichen Statistik auf Landesebene.
- Datum: 17.11.2024
Wofür sind wir zuständig?
Unsere Zuständigkeiten sind:
- die Koordination der Statistik auf Landesebene;
- statistische Erhebungen in allen Zuständigkeitsbereichen des Landes;
- die Ausübung von delegierten staatlichen Befugnissen in diesem Sachbereich;
- das Landesinformationssystem;
- die demoskopische Beobachtungsstelle.
- Datum: 17.11.2024
Welche sind unsere wichtigsten Tätigkeiten?
- Wir sammeln Informationen:
- mittels eigener Erhebungen,
- mittels Erhebungen, die für das ISTAT durchgeführt werden sowie
- aus bestehenden externen Datenquellen (andere öffentliche und private Körperschaften).
- Wir definieren Fachbegriffe sowie die Grundmethodik für Klassifikationen, Datenerhebung und -analyse.
- Wir überprüfen und verarbeiten statistische Informationen.
- Wir verbreiten statistische Informationen:
- über unsere offizielle Internetseite,
- über unsere Social-Media-Kanäle auf Instagram, X und LinkedIn,
- mittels unserer regelmäßigen Veröffentlichungen.
- Wir koordinieren und verbinden die statistischen Datenquellen auf Landesebene.
- Wir erstellen Modellrechnungen, Wirtschafts-, Haushalts- und Bevölkerungsprognosen sowie Input-Output-Tabellen.
- Datum: 17.11.2024
Was beinhalten unsere Daten und wie werden sie gegliedert und aktualisiert?
Unsere aufgearbeiteten Daten, die wir analysieren und sammeln werden monatlich, vierteljährlich oder jährlich aktualisiert, sind räumlich gegliedert (Provinz, Bezirke, Gemeinden, sub-kommunale Gebiete) und werden über geeignete Indikatoren mit anderen Daten direkt vergleichbar gemacht, um ein objektives Bild von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen zu vermitteln.
- Datum: 17.11.2024
Für wen ist die Statistik nützlich?
Die Statistik dient allen. Die Daten geben ein objektives Bild der Wirklichkeit und sollten daher die Grundlage für jede sachliche Auseinandersetzung sein.
Statistische Informationen bilden die Grundlage von Entscheidungsprozessen: Sie sind gleichzeitig auch ein unverzichtbares Instrument zur historischen Dokumentation und zur Gegenwartsbeschreibung.
Alle gesellschaftlich relevanten Phänomene in den Bereichen Bevölkerung, soziales Leben, Wirtschaft und Umwelt werden sowohl quantitativ als auch qualitativ analysiert. Nach Abschluss der statistischen Prüfverfahren werden die Daten in geeigneter Form (Internet, Medien, Mitteilungen, Bücher) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- Datum: 17.11.2024
Aus welchen Bereichen besteht das ASTAT?
Bei uns arbeiten folgende Bereiche zusammen:
- Zentralbereich
- Technologiebereich
- Bevölkerung
- Demoskopie
- Wirtschaft und Tourismus
- Unternehmen und Institutionen
- Datum: 17.11.2024
Wo finde ich die laufenden Erhebungen?
Diese können Sie direkt auf unserer Seite der Erhebungen abrufen. Sie sind unterteilt in Erhebungen für Bürgerinnen, Bürger und Familien, Institutionen und Unternehmen und Gemeinden und öffentliche Einrichtungen.
- Datum: 29.01.2025
Wo finde ich das Statistische Jahrbuch für Südtirol und was beinhaltet es?
Das Statistische Jahrbuch für Südtirol ist unter folgendem Link abrufbar. Es bietet einen umfassenden Überblick aller wichtigen Aspekte der Südtiroler Gesellschaft und Wirtschaft.
Auf mehr als 500 Seiten finden Sie detaillierte Tabellen und Grafiken, die Ihnen helfen, Südtirol besser zu verstehen und und mit anderen Gebieten zu vergleichen. Hierbei können Sie auch einzelne Kapitel der aktuellsten Version und ältere Jahrbücher herunterladen.
- Datum: 21.08.2025
FAQ zur Inflation
Wo finde ich Informationen zur Inflation?
Alle Publikationen, Daten und Informationen zur Inflation finden Sie unter folgendem Link. Hierbei können Sie sich die aktuellsten Dateien zu den Indexziffern der Verbraucherpreise (NIC und FOI) herunterladen.
- Datum: 21.08.2025
Kann ich die Inflation auch selbst berechnen?
Ja, Sie können die Berechnung autonom durchführen indem Sie den Anweisungen unter folgenden Link folgen.
- Datum: 20.08.2025
Stellt das ASTAT auch andere Berechner zur Verfügung?
Auf unserer Webseite finden Sie weitere Berechner, die autonom verwendet werden können. Darunter die Berechnung der Gesetzlichen Zinsen und die Aufwertung (Mietverträge, Unterhaltszahlungen,...).
- Datum: 21.08.2025
Wann werden die monatlichen Inflationswerte (Verbraucherpreisindex FOI) veröffentlicht?
Die Werte erscheinen ungefähr Mitte des Folgemonats. So erscheinen beispielsweise die Werte für Jänner Mitte Februar.
- Datum: 17.06.2026
Was ist der Unterschied zwischen der „Aufwertung eines einmaligen Betrags“ und der „jährlichen Aufwertung eines monatlichen Betrags“?
Bei der jährlichen Aufwertung eines monatlichen Betrags erfolgt die Inflationsanpassung auf Jahresbasis. Wenn hingegen die Aufwertung eines einzelnen Betrags gewählt wird, wird die Anpassung nur einmal vorgenommen. Aufgrund des Zinseszinseffekts (Kapitalisierungsgesetz) fällt die jährliche Aufwertung – bei gleichem Betrag und Referenzzeitraum – immer höher aus als die Aufwertung eines einzelnen Betrags.
- Datum: 17.06.2026
Wird für die Aufwertung der FOI-Index mit oder ohne Tabakwaren herangezogen?
Laut geltender Rechtslage wird für die Aufwertung von Geldbeträgen standardmäßig der FOI-Index ohne Tabakwaren verwendet.
- Datum: 17.06.2026
Wieso bekomme ich unterschiedliche Ergebnisse, wenn ich die Inflation 2022–2024 berechne im Vergleich zur Inflation Jänner 2022–Jänner 2024?
Die Inflation zwischen 2022 und 2024 gibt den kumulierten Wert der durchschnittlichen jährlichen Inflationsraten zwi-schen 2022–2023 und 2023–2024 wieder. Die zwischen Jänner 2022 und Jänner 2024 berechnete Inflation hingegen gibt den kumulierten Wert der Inflationsraten an, die zwischen Jänner 2022 und Jänner 2023 sowie zwischen Jänner 2023 und Jänner 2024 verzeichnet wurden. Diese letztere Berechnung berücksichtigt daher nicht die übrigen Monate des Jahres und stellt das Standardverfahren für die Aufwertung von Mietverträgen oder Unterhaltszahlungen dar.
- Datum: 17.06.2026
Ich muss eine Aufwertung machen. Muss ich den FOI-Index ohne Tabakwaren für Südtirol/Bozen verwenden oder den gesamtstaatlichen (Italien)?
Wenn im Urteil oder Vertrag der FOI-Index von ASTAT/Bozen/Südtirol ausdrücklich angegeben ist, wird auf diesen lokalen Index Bezug genommen, andernfalls auf den gesamtstaatlichen Index.
- Datum: 17.06.2026
In welchen Fällen werden bei der Aufwertung 75 % des Indexes verwendet (und nicht 100 %)?
Für die Aufwertung von Unterhaltszahlungen wird der Betrag um 100 % des vorgeschriebenen FOI-Indexes aufgewertet. Bei den Miet- und Pachtverträgen gilt Folgendes:
• Das Gesetz Nr. 431 vom 9.12.1998 erlaubte ab dem 30.12.1998 die kostenlose Aufwertung der Miete, sogar bis zu 100 % des FOI-Indexes des ISTAT. Es ist jedoch erforderlich, dass der Maßstab für die Neubewertung der Miete in einer Klausel des Miet-vertrags eindeutig angegeben wird, andernfalls müssen 75 % des FOI-Indexes des ISTAT verwendet werden.
• Für alle Mietverträge, die nicht der Wohnnutzung dienen und unabhängig davon, wann sie abgeschlossen wurden, und für Mietverträge, die der Wohnnutzung dienen und vor dem 30. Dezember 1998 abgeschlossen wurden, sieht das Gesetz vor, dass 75 % des FOI-Indexes des ISTAT für die Neubewertung der Miete nicht überschritten werden dürfen.
- Datum: 17.06.2026
Werden die gesetzlichen Zinsen kapitalisiert (Zinseszins) oder werden sie nach dem einfachen Zinsfuß berechnet?
Die gesetzlichen Zinsen werden, wie gesetzlich festgelegt, nach der Methode der einfachen Verzinsung berechnet.
- Datum: 17.06.2026
Die Veränderung des FOI-Indexes beträgt 2,1 % und mein Kapital 450,00 €. Wie berechne ich die Aufwertung?
Sie können die 2,1 durch Hundert teilen (0,021), 1 summieren (1,021) und das Ergebnis mit dem Kapital multiplizieren: 1,021*450,00 € = 459,45 €. So erhalten Sie den aufgewerteten Betrag.
- Datum: 17.06.2026
Ich muss meine Unterhaltszahlung aufwerten. Welchen Referenzmonat soll ich dafür verwenden?
Üblicherweise ist im Urteil oder Vertrag der Bezugsmonat für die Aufwertung festgelegt. Ist kein Bezug angegeben, richtet man sich in der Regel nach dem Monat, in dem das Urteil ergangen ist oder der Vertrag abgeschlossen wurde.
- Datum: 17.06.2026
Worin besteht beim „Berechner für die Aufwertung“ der Unterschied zwischen „Aufgewerteter Betrag“ und der „Aufwertung der Differenzen“?
Unter „Aufgewerteter Betrag“ versteht man die jährliche Anpassung des ursprünglichen Betrags an den gewählten Inflationssatz (FOI ohne Tabakwaren – Bozen oder FOI ohne Tabakwaren – Italien).
Unter „Aufwertung der Differenzen“ versteht man die Aufwertung der bereits jährlich aufgewerteten Beträge, die zusätzlich monatlich weiter aktualisiert werden. Wenn diese nicht in die Berechnung einbezogen werden sollen, genügt es, die entsprechende Spalte zu ignorieren und den Betrag vom Gesamtergebnis abzuziehen.
- Datum: 17.06.2026
Mein Mietvertrag wird durch das Versteuerungssystem „definitive Ertragsteuer“ („cedolare secca“) versteuert. Darf ich den Betrag jährlich aufwerten?
Die jährliche Anpassung der Miet- bzw. Pachtzinse erfolgt ausschließlich, wenn das IRPEF-Steuersystem gewählt wurde. Bei der definitiven Ertragsteuer („cedolare secca“) ist sie daher nicht zulässig.
- Datum: 17.06.2026
Kann ich für die Aufwertung einen anderen Index verwenden als den FOI?
Wenn im Vertrag bzw. Urteil nichts angegeben ist, erfolgt die Anpassung automatisch anhand des FOI-Indexes ohne Tabakwaren. Wenn etwas anderes ausdrücklich festgelegt ist, wird das entsprechend berücksichtigt.
- Datum: 17.06.2026
Letzte Aktualisierung: 11/06/2026