[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

FAQ

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie nicht finden, wonach Sie suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir sind:

  • Drehscheibe der amtlichen Statistik auf Landesebene;
  • Koordinator und Garant für die Tätigkeit des Landesstatistiksystems;
  • einziger Ansprechpartner der gesamtstaatlichen amtlichen Statistik auf Landesebene.
  • Datum: 17.11.2024

Unsere Zuständigkeiten sind:

  • die Koordination der Statistik auf Landesebene;
  • statistische Erhebungen in allen Zuständigkeitsbereichen des Landes;
  • die Ausübung von delegierten staatlichen Befugnissen in diesem Sachbereich;
  • das Landesinformationssystem;
  • die demoskopische Beobachtungsstelle.
  • Datum: 17.11.2024
  1. Wir sammeln Informationen:
    • mittels eigener Erhebungen,
    • mittels Erhebungen, die für das ISTAT durchgeführt werden sowie
    • aus bestehenden externen Datenquellen (andere öffentliche und private Körperschaften).
  2. Wir definieren Fachbegriffe sowie die Grundmethodik für Klassifikationen, Datenerhebung und -analyse.
  3. Wir überprüfen und verarbeiten statistische Informationen.
  4. Wir verbreiten statistische Informationen:
    • über unsere offizielle Internetseite,
    • über unsere Social-Media-Kanäle auf Instagram, X und LinkedIn,
    • mittels unserer regelmäßigen Veröffentlichungen.
  5. Wir koordinieren und verbinden die statistischen Datenquellen auf Landesebene.
  6. Wir erstellen Modellrechnungen, Wirtschafts-, Haushalts- und Bevölkerungsprognosen sowie Input-Output-Tabellen.
  • Datum: 17.11.2024

Unsere aufgearbeiteten Daten, die wir analysieren und sammeln werden monatlich, vierteljährlich oder jährlich aktualisiert, sind räumlich gegliedert (Provinz, Bezirke, Gemeinden, sub-kommunale Gebiete) und werden über geeignete Indikatoren mit anderen Daten direkt vergleichbar gemacht, um ein objektives Bild von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen zu vermitteln.

  • Datum: 17.11.2024

Die Statistik dient allen. Die Daten geben ein objektives Bild der Wirklichkeit und sollten daher die Grundlage für jede sachliche Auseinandersetzung sein.

Statistische Informationen bilden die Grundlage von Entscheidungsprozessen: Sie sind gleichzeitig auch ein unverzichtbares Instrument zur historischen Dokumentation und zur Gegenwartsbeschreibung.

Alle gesellschaftlich relevanten Phänomene in den Bereichen Bevölkerung, soziales Leben, Wirtschaft und Umwelt werden sowohl quantitativ als auch qualitativ analysiert. Nach Abschluss der statistischen Prüfverfahren werden die Daten in geeigneter Form (Internet, Medien, Mitteilungen, Bücher) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

  • Datum: 17.11.2024

Wir sind auch auf Instagram aktiv, wo wir in regelmäßig Daten, aber auch nützliche Informationen über unsere Dienstleistungen und Veranstaltungen posten. Sie finden uns auch auf LinkedIn.

  • Datum: 17.11.2024

Bei uns arbeiten folgende Bereiche zusammen:

  • Zentralbereich
  • Technologiebereich
  • Bevölkerung
  • Demoskopie
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Unternehmen und Institutionen
  • Datum: 17.11.2024

Diese können Sie direkt auf unserer Seite der Erhebungen abrufen. Sie sind unterteilt in Erhebungen für Bürgerinnen, Bürger und Familien, Institutionen und Unternehmen und Gemeinden und öffentliche Einrichtungen.

  • Datum: 29.01.2025

Das Statistische Jahrbuch für Südtirol ist unter folgendem Link abrufbar. Es bietet einen umfassenden Überblick aller wichtigen Aspekte der Südtiroler Gesellschaft und Wirtschaft

Auf mehr als 500 Seiten finden Sie detaillierte Tabellen und Grafiken, die Ihnen helfen, Südtirol besser zu verstehen und und mit anderen Gebieten zu vergleichen. Hierbei können Sie auch einzelne Kapitel der aktuellsten Version und ältere Jahrbücher herunterladen.

  • Datum: 21.08.2025

FAQ zur Inflation

Alle Publikationen, Daten und Informationen zur Inflation finden Sie unter folgendem Link. Hierbei können Sie sich die aktuellsten Dateien zu den Indexziffern der Verbraucherpreise (NIC und FOI) herunterladen.

  • Datum: 21.08.2025

Ja, Sie können die Berechnung autonom durchführen indem Sie den Anweisungen unter folgenden Link folgen.

  • Datum: 20.08.2025

Auf unserer Webseite finden Sie weitere Berechner, die autonom verwendet werden können. Darunter die Berechnung der Gesetzlichen Zinsen und die Aufwertung (Mietverträge, Unterhaltszahlungen,...).

  • Datum: 21.08.2025

Die Werte erscheinen ungefähr Mitte des Folgemonats. So erscheinen beispielsweise die Werte für Jänner Mitte Februar.

  • Datum: 17.06.2026

Bei der jährlichen Aufwertung eines monatlichen Betrags erfolgt die Inflationsanpassung auf Jahresbasis. Wenn hingegen die Aufwertung eines einzelnen Betrags gewählt wird, wird die Anpassung nur einmal vorgenommen. Aufgrund des Zinseszinseffekts (Kapitalisierungsgesetz) fällt die jährliche Aufwertung – bei gleichem Betrag und Referenzzeitraum – immer höher aus als die Aufwertung eines einzelnen Betrags.

  • Datum: 17.06.2026

Laut geltender Rechtslage wird für die Aufwertung von Geldbeträgen standardmäßig der FOI-Index ohne Tabakwaren verwendet.

  • Datum: 17.06.2026

Die Inflation zwischen 2022 und 2024 gibt den kumulierten Wert der durchschnittlichen jährlichen Inflationsraten zwi-schen 2022–2023 und 2023–2024 wieder. Die zwischen Jänner 2022 und Jänner 2024 berechnete Inflation hingegen gibt den kumulierten Wert der Inflationsraten an, die zwischen Jänner 2022 und Jänner 2023 sowie zwischen Jänner 2023 und Jänner 2024 verzeichnet wurden. Diese letztere Berechnung berücksichtigt daher nicht die übrigen Monate des Jahres und stellt das Standardverfahren für die Aufwertung von Mietverträgen oder Unterhaltszahlungen dar.

  • Datum: 17.06.2026

Wenn im Urteil oder Vertrag der FOI-Index von ASTAT/Bozen/Südtirol ausdrücklich angegeben ist, wird auf diesen lokalen Index Bezug genommen, andernfalls auf den gesamtstaatlichen Index.

  • Datum: 17.06.2026

Für die Aufwertung von Unterhaltszahlungen wird der Betrag um 100 % des vorgeschriebenen FOI-Indexes aufgewertet. Bei den Miet- und Pachtverträgen gilt Folgendes:

• Das Gesetz Nr. 431 vom 9.12.1998 erlaubte ab dem 30.12.1998 die kostenlose Aufwertung der Miete, sogar bis zu 100 % des FOI-Indexes des ISTAT. Es ist jedoch erforderlich, dass der Maßstab für die Neubewertung der Miete in einer Klausel des Miet-vertrags eindeutig angegeben wird, andernfalls müssen 75 % des FOI-Indexes des ISTAT verwendet werden.

• Für alle Mietverträge, die nicht der Wohnnutzung dienen und unabhängig davon, wann sie abgeschlossen wurden, und für Mietverträge, die der Wohnnutzung dienen und vor dem 30. Dezember 1998 abgeschlossen wurden, sieht das Gesetz vor, dass 75 % des FOI-Indexes des ISTAT für die Neubewertung der Miete nicht überschritten werden dürfen.

  • Datum: 17.06.2026

Die gesetzlichen Zinsen werden, wie gesetzlich festgelegt, nach der Methode der einfachen Verzinsung berechnet.

  • Datum: 17.06.2026

Sie können die 2,1 durch Hundert teilen (0,021), 1 summieren (1,021) und das Ergebnis mit dem Kapital multiplizieren: 1,021*450,00 € = 459,45 €. So erhalten Sie den aufgewerteten Betrag.

  • Datum: 17.06.2026

Üblicherweise ist im Urteil oder Vertrag der Bezugsmonat für die Aufwertung festgelegt. Ist kein Bezug angegeben, richtet man sich in der Regel nach dem Monat, in dem das Urteil ergangen ist oder der Vertrag abgeschlossen wurde.

  • Datum: 17.06.2026

Unter „Aufgewerteter Betrag“ versteht man die jährliche Anpassung des ursprünglichen Betrags an den gewählten Inflationssatz (FOI ohne Tabakwaren – Bozen oder FOI ohne Tabakwaren – Italien).
Unter „Aufwertung der Differenzen“ versteht man die Aufwertung der bereits jährlich aufgewerteten Beträge, die zusätzlich monatlich weiter aktualisiert werden. Wenn diese nicht in die Berechnung einbezogen werden sollen, genügt es, die entsprechende Spalte zu ignorieren und den Betrag vom Gesamtergebnis abzuziehen.

  • Datum: 17.06.2026

Die jährliche Anpassung der Miet- bzw. Pachtzinse erfolgt ausschließlich, wenn das IRPEF-Steuersystem gewählt wurde. Bei der definitiven Ertragsteuer („cedolare secca“) ist sie daher nicht zulässig.

  • Datum: 17.06.2026

Wenn im Vertrag bzw. Urteil nichts angegeben ist, erfolgt die Anpassung automatisch anhand des FOI-Indexes ohne Tabakwaren. Wenn etwas anderes ausdrücklich festgelegt ist, wird das entsprechend berücksichtigt.

  • Datum: 17.06.2026

Letzte Aktualisierung: 11/06/2026