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IKT - Informations- und Kommunikationstechnologien in den Unternehmen

Warum führt das ISTAT diese Erhebung durch?

Das ISTAT führt jährlich die Erhebung zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch, um den Nutzungsgrad der neuen Technologien in Unternehmen zu messen. Die Erhebung ermöglicht es der Europäischen Union, die Informationsgrundlage für den Vergleich zwischen Mitgliedsstaaten (z. B. über den DESI-Indikator) und die Bewertung nationaler Politik zur Erfassung des Potentials des technologischen Fortschritts bereitzustellen. Ziel ist es, die Verbreitung und den Nutzungsgrad grundlegender IKT (zum Beispiel Internet, Breitband, Webseiten) den elektronischen Handel, Cybersicherheit, Robotik, Cyberkompetenzen und Entscheidungen zu messen, die IKT und Umwelt betreffen.

Welche Unternehmen sind beteiligt?

Beteiligt sind insbesondere Unternehmen, die in den Wirtschaftszweigen tätig sind. Auch Unternehmen, welche die Informationstechnologie weniger nutzen, sind aufgefordert, einige Fragen des Fragebogens zu beantworten.

Warum werden diese Fragen gestellt?

Die zu beobachtenden Phänomene und die einzelnen zu erfragenden Variablen werden jährlich durch eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission festgelegt, die auf der Grundlage der Ergebnisse der bei EUROSTAT eingerichteten Arbeitsgruppen und Task Forces erstellt wird. Die Erhebung ist im Gemeinschaftsrecht vorgesehen und in das bestehende nationale statistische Programm aufgenommen.

Wie muss ich antworten?

Der elektronische Fragebogen kann nur online ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen müssen alle vom System angezeigten Fehler korrigiert werden, um den Fragebogen senden zu können. Um den Erhalt zu bestätigen, sendet das ISTAT eine Empfangsbestätigung an die E-Mail-Adresse, die bei der Registrierung angegeben wurde.

Wer sollte den Fragebogen für das Unternehmen ausfüllen?

Der Teil des Fragebogens über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sollte vom IT- und/oder Internetverantwortlichen des Unternehmens oder einem Beauftragten ausgefüllt werden. In den Abschnitten A und C werden administrative und buchhalterische Daten benötigt.

Wo befinden sich die Ergebnisse dieser Erhebung?

Die Ergebnisse werden in aggregierter Form an EUROSTAT übermittelt und werden von ISTAT am Ende eines jeden Jahres online über die Mitteilungen Statistikmeldungen und das Data Warehouse der von ISTAT erstellten Statistiken I.Stat verbreitet.

Bin ich zur Antwort verpflichtet?

Die Bereitstellung der vom Istat benötigten Daten ist gemäß Art. 7 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr.322/1989 und des DPR vom 15. Dezember 2022 mit dem das Gesamtstaatliche Statistikprogramm 2020-2022 – Aktualisierung 2021-2022, sowie gemäß beigefügtem Verzeichnis der Erhebungen mit Auskunftspflicht für Privatpersonen, verpflichtend.

Die Verletzung der Auskunftspflicht wird im Sinne der Artikel 7 und 11 des Gv.D. Nr. 322/1989 und des o.g. DPR´ vom 15.Dezember 2022 (Anhang „Verzeichnis der Sdi- und Sda-Arbeiten im Gesamtstaatlichen Statistikprogramm 2020-2022, Aktualisierung 2021-2022 für welche die fehlende Übermittlung der Daten einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht darstellt“) geahndet.

Auf der Übersichtsseite ISTAT können die jeweils geltenden Listen unter den Rubrike „Antwortpflicht“ und „Sanktionen“ eingesehen werden. In der Liste mit den Erhebungen, für die im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtung die Anwendung von Verwaltungssanktionen vorgesehen ist, werden für jede Erhebung die „sanktionsfähigen Subjekte“ und die möglichen Größenwerte angegeben, die für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens vorgesehen sind.

Fragebogen

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Dokumente und Anleitungen

Ausfüllhilfe
Faksimile des Fragebogens
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Letzte Aktualisierung: 21/10/2025